Fachbereiche der Fachanwaltskanzlei Burgmans in Borgholzhausen


Kontakt

Fachanwaltschaft Medizinrecht

Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere

  • zivilrechtliche Haftung (Schadenersatz, Schmerzensgeld)
  • strafrechtliche Haftung

Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere

  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung

Berufsrecht der Heilberufe, insbesondre

  • ärztliches Berufsrecht
  • Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe

Fachanwaltschaft Arbeitsrecht

1. Individualarbeitsrecht
  • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
  • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
  • Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts
2. Kollektives Arbeitsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts

Fachanwaltschaft Verkehrsrecht

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigketeinrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Familienrecht

  • Ehescheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Unterhalt
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz

Vertragsrecht

  • Schadenersatz
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Entgangener Gewinn
  • Rücktritt

Miet- und Grundstückrecht

  • Räumungsklagen
  • Miethöhe
  • Kaution etc.
  • Nachbarrecht

Rechtschutzversicherung? Prozesskostenhilfe?

Ich gebe Ihnen Antworten.

Besprechen Sie mit mir die Kosten der (außergerichtlichen) Erstberatung: Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die genaue Berechnung. Bei Streitfällen wird zunächst der Wert des Streitgegenstandes bestimmt (Streitwert). Anschließend werden anhand einer Tabelle in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte die Entgelte ermittelt. Somit kann jeder Anwalt auf Wunsch meist frühzeitig die Kosten abschätzen. Der tatsächliche Arbeitsaufwand beeinflusst die Kosten nur, wenn eine Abrechnung auf Basis eines Stundenhonorars vereinbart wurde.

Bei einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht in der 1.Instanz ist es wichtig zu wissen, dass jede Partei die Kosten des eigenen Rechtsanwalts selber trägt, auch wenn der Prozess gewonnen wird. Daher lohnt sich bezüglich des Arbeitsrechts der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Auch hierbei beraten meine Mitarbeiterinnen und ich Sie gerne. Wir stellen auf Wunsch Kontakt zu Versicherungen her, mit denen wir in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht haben.

Sollten Sie finanziell bedürftig sein, haben Sie Anspruch auf staatliche Hilfe in Form von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten Teil Ihres Schadens und werden vom Gegner oder seiner Haftpflichtversicherung übernommen; Und zwar von Anfang an. Häufig muss jedoch auch der Gegner für die Anwaltskosten aufkommen, wenn er sich zum Beispiel in Verzug befindet.

Weitere Fragen zu den Anwalts- und Prozesskosten beantworten meine Mitarbieterinnen und ich jederzeit gerne.

Telefon

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne.

05425 930422